KARRIERE PARTNER REFERENZEN BLOG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BSM Systems GmbH

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der BSM Systems GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten für Dienstleistungen, Warenlieferungen und Wartungsverträge.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer insbesondere, aber nicht ausschließlich, folgende Leistungen:

  • IT-Beratung
  • Systemintegration sowie Softwareinstallation und -konfiguration
  • IT-Support und Wartung
  • Cloud-Services
  • Hosting und Betrieb von IT-Systemen
  • Schulung und Training

Der konkrete Leistungsumfang wird jeweils individualvertraglich vereinbart.

Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

§ 3 Nachweise über Dienstleistungen / Reports

Für erbrachte Dienstleistungen erstellt der Auftragnehmer einen Nachweis (z. B. Report oder Lieferschein), der Art und Umfang der Leistung dokumentiert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diesen Nachweis unverzüglich nach Zugang zu prüfen.

Einwände sind innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang schriftlich zu erheben.

Erfolgt keine Rückmeldung, gilt der Nachweis als anerkannt und wird auf dieser Grundlage abgerechnet.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Nachweis ausdrücklich unterschrieben wurde.

§ 4 Warenverkauf und Lieferung

Der Auftragnehmer verkauft und liefert Hardware, Software und sonstige Waren an Auftraggeber.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).

Mit Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung auf den Auftraggeber über.

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterstützung rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach der jeweils getroffenen Individualvereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

Die Fälligkeit von Rechnungen sowie die Zahlungsziele werden individuell vereinbart und können je nach Kunde und Bonität abweichen. Maßgeblich ist das jeweils auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel.

Zahlungen erfolgen grundsätzlich über den vom Auftragnehmer bestimmten Abrechnungsweg. Dieser kann insbesondere die direkte Rechnungsstellung, die Abwicklung über ein Factoring-Unternehmen oder den Einzug per SEPA-Lastschrift umfassen.

Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie weitere durch den Verzug entstehende Schäden geltend zu machen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Für Waren gelten die gesetzlichen Mängelansprüche. Gegenüber Unternehmern beträgt die Frist ein Jahr.

Für Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, außer es wurde ausdrücklich vereinbart.

Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Nutzungsrechte an Software

Bei Lieferung von Software erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Weitergabe oder Vervielfältigung ist nur im Rahmen der Lizenzbedingungen des Herstellers zulässig.

§ 9 Wartungsverträge

Für Wartungsverträge gilt: Inhalt, Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

Leistungen erfolgen in der Regel zu den üblichen Geschäftszeiten, sofern keine abweichenden Servicezeiten vereinbart sind.

Vom Wartungsvertrag ausgeschlossen sind insbesondere:

– Störungen durch höhere Gewalt,

– Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter,

– nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

Über den Wartungsvertrag hinausgehende Leistungen werden nach den vereinbarten Stundensätzen oder Konditionen gesondert abgerechnet.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen vertraulich.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

§ 11 Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen mit Verbrauchern.

Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen (z. B. Änderungen der Rechtslage oder Marktbedingungen) anzupassen. Bestandskunden werden mindestens zwei Wochen vorher informiert. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als akzeptiert.